Dr. Jens-Christian Posselt

Lösungen

Business Development

„Gesellschaftsrecht ist das Familienrecht der Unternehmen.“

Unternehmen sind wie Familien: durch zielgerichtete Maßnahmen wird die eigene Organisation weiterentwickelt und Neues entdeckt. Im Kern soll das Gesellschaftsrecht daher den hinter dem Unternehmen stehenden Menschen und ihrer Entwicklung dienen.

Kooperation

Gemeinsam sind wir unschlagbar.“

Nicht alle Herausforderungen können wir alleine bewältigen. Gemeinsam hebt man Synergien, spart man Kosten, teilt man Risiken. Grundlage der Zusammenarbeit sind jedoch gemeinsame Ziele und Werte, die man herausarbeiten und definieren muss. Das Recht bietet dafür den Rahmen.

Vertragsgestaltung

„Verträge macht man in guten Zeiten für schlechte Zeiten.“

Gesetze definieren den Handlungsspielraum, in dem wir uns bewegen und bieten Lösungen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme und Fragestellungen. Wir haben aber die Freiheit, durch Verträge unser (Wirtschafts-) Leben entsprechend unseren individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Konflikt und Mediation

„Vor Gericht und auf Hoher See ist man allein in Gottes Hand.“

Weltweit klären staatliche Gerichte oder Schiedsgerichte Rechtsstreite durch Urteile; aber alternative Streitbei-legungsmittel gewinnen an Bedeutung. Insbesondere die Mediation als ein selbst-bestimmtes Verfahren hilft, Konflikte zu lösen oder zu verhindern und so gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Business Development

Dies ist die Kurzfassung einer Due-Diligence-Checkliste für Unternehmens(ver)käufe, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Prüfungspunkte sind auch auf die Entwicklung und Internationalisierung von Unternehmen ganz oder teilweise anwendbar, da sie die Kernbereiche unternehmerischen Handelns und damit verbundener Chancen und Risiken betreffen.

Unternehmensstrukturen

Unternehmen unterliegen einem ständigen Wandel und müssen an wechselnde Anforderungen angepasst werden. Wachstum und Reduzierung, Risiko und Krise können durch Gestaltung gesteuert werden:

  • Rechtsform des Unternehmens
  • Gestaltung der Satzung bei Mehrpersonengesellschaften
  • Haftung von Geschäftsleitern und Inhabern/Gesellschaftern bei Krise und Insolvenz
  • Reaktion auf Zahlungsschwierigkeiten und Überschuldung als Insolvenzursachen
  • Anpassung der Unternehmensstrukturen bei Wachstum oder Schrumpfung

Unternehmenskauf und -verkauf

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder die Übertragung von Unternehmen im Wege der (familieninternen) Nachfolge sind wirksame Instrumente als Reaktion auf Veränderungen. Sorgfältige Vorbereitung vermeidet Risiken:

  • Entwicklung von Kriterien zur Wahl des Vertragspartners und Unternehmens
  • Durchführung einer Due Diligence zur Aufdeckung von Risiken und als Ausdruck unternehmerischer Sorgfalt
  • Berücksichtigung der Risikoanalyse bei der Vertragsgestaltung
  • Ausgleich von Interessenkonflikten durch lösungsorientierte Vertragsverhandlungen
  • Perspektive auf Folgen der Übernahme insbesondere auf Dritte

Internationalisierung

Dienstleistungen und Produkte kennen keine Grenzen, sondern nur Kunden, die sie verwenden oder gar benötigen – oder auch nicht. Der Weg über die Grenzen hinweg erweitert auch die Chancen und Risiken unternehmerischen Handelns:

  • Analyse des Unternehmens auf Kompetenz zur Internationalisierung
  • Einfluss ausländischer Rechtsordnungen auf grenzüberschreitende Geschäfte
  • Verfolgung und Durchsetzung von Rechten im Ausland
  • Gründung und Führung von Unternehmen im Ausland
  • Aufbau geschäftlicher Beziehungen im Ausland
  • Berücksichtigung kultureller Unterschiede im Wirtschaftsleben

Kooperation

Die Kurzfassung einer Checkliste für Joint Venture kann auf „Equity Joint Venture“ und „Contractual Joint Venture“ gleichermaßen angewendet werden. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kooperation („Joint Venture“)

„Kooperation ist das zweckgerichtete Zusammenwirken zweier oder mehrerer Lebewesen, Personen oder Systeme mit gemeinschaftlichen Zielen.“ (Wikipedia)
Menschen und Unternehmen arbeiten auf der Basis von Kommunikation zusammen; Kommunikation ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Allerdings sollte man auch die rechtlichen Konsequenzen der Kommunikation und damit der Zusammenarbeit beachten: ein abgestimmtes Verhalten kann bereits die Gründung einer Gesellschaft bedeuten – ohne dass man sich dieser Konsequenz bewusst ist. Art und Weise der Kooperation sind also zu klären und zu gestalten.

„Equity Joint Venture“

Sofern die Kooperationspartner eine Gesellschaft gründen, um die gemeinsamen Zwecke zu verfolgen, spricht man von einem „Equity Joint Venture“. Die Gesellschaft verwirklicht die Ziele ihrer Gesellschafter, z. B.:

  • Forschung und Entwicklung
  • Qualitätsverbesserung
  • Kostensenkung durch Kostenverteilung
  • Erschließung neuer Absatzmärkte bzw. Markteintritt über den Partner (insbesondere im Ausland)
  • Risikominimierung

Die Rechte und Pflichten der Partner in der gemeinsamen Gesellschaft bedürfen sorgfältiger Abwägung und Gestaltung.

„Contractual Joint Venture“

Anders als im „Equity Joint Venture“ gründen die Kooperationspartner keine Gesellschaft, sondern arbeiten auf der Basis von Verträgen („contractual“) zusammen. Die Ziele der Kooperationspartner können die gleichen sein wie in einem Equity Joint Venture.

Wie im Equity Joint Venture sind Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit zu definieren, allerdings ohne einen gesellschaftsrechtlichen Rahmen.

Welche Art von Joint Venture am besten ist, hängt von den Interessen der Parteien sowie von wirtschaftlichen und vor allen Dingen rechtlichen Rahmenbedingugnen ab.

Vertragsgestaltung

Die Checkliste ist ein Überblick über kritische Punkte und Inhalte eines Vertrages und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Interessenanalyse

Ein guter Vertrag soll die Interessen der Beteiligten widerspiegeln. Die Interessen können vielfältig sein:

  • Verbindlichkeit der Vereinbarung
  • Wirtschaftlichkeit des zugrundeliegenden Geschäfts
  • Absicherung von Risiken
  • Integration von Verträgen in den Geschäftsprozess
  • Haftung und ihre Begrenzung
  • Einbeziehung Dritter
  • Bedingungen
  • Beendigung
  • Streitschlichtung

Verhandlung

Die Vertragsparteien gestalten einen Vertrag durch Austausch von Informationen über ihre Interessen:

  • Direkte Gespräche fördern das wechselseitige Verständnis für die Interessen der Vertragsparteien.
  • Vertragsentwürfe werden ausgetauscht und Änderungsvorschläge diskutiert.
  • Berater fördern die Artikulation und Wahrung von Interessen.
  • Verträge sollen inhaltlich und in der Sprache verständlich sein.
  • Verträge sollen Anfang und Ende der Beziehung berücksichtigen.

Gestaltung

Verträge lassen sich nach Vertragstypen standardisieren, doch bedürfen sie oft individueller Gestaltung, z. B.:

  • Absichtserklärungen (Letter of Intent) können verbindlich sein
  • Kauf, Werk- und Dienstleistungen, Verschwiegenheit oder geistiges Eigentum werden verbunden
  • Indiviuelle Gestaltung oder allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Unterschiedliches Verständnis von Begriffen und Inhalten im internationalen Geschäft
  • Rechtswahl und Gerichtsstand stehen in einem Zusammenhang.

Konflikt und Mediation

Die Kurzfassung einer Checkliste für Methoden der Konfliktlösung enthält wesentliche Elemente der einzelnen Methoden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mediation

„(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“ § 1 MediationsG
Damit sind die wesentlichen Merkmale der Mediation genannt.
Mit einer Mediation kann man

  • selbstbestimmt,
  • gleichberechtigt,
  • schnell,
  • kostengünstig
  • vertraulich

persönliche oder unternehmerische Konflikte lösen. Mediationen führen in ca. 70 % aller Verfahren zu einer Lösung.

Staatliche Gerichte

Eine funktionierende Justiz ist wesentliche Voraussetzung für Rechtssicherheit im Wirtschaftsleben. Wer in seinen Rechten verletzt ist, muss seine Rechte durchsetzen können. Richterliche Urteile sind die Grundlage der Durchsetzung von Recht.

Der Zugang zu staatlichen Gerichten, die Qualität der Gerichte und der Verfahren variieren im internationalen Vergleich. Bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden soll, ist zu überlegen,

  • ob eine einvernehmliche Lösung (Mediation) zum gleichen oder besseren Ziel führt,
  • welcher Zeitaufwand entsteht,
  • welche Kosten anfallen,
  • wo der Rechtsstreit geführt wird,
  • welches Gericht zuständig ist und
  • ob und ggf. wie eine richterliche Entscheidung durchgesetzt werden kann.

Schiedsgerichte

Wer die Entscheidung über seine Rechte nicht staatlichen Gerichten überlassen will, kann mit seinen Vertragspartnern vereinbaren, dass ein privates Schiedsgericht über Rechtsstreitigkeiten entscheiden soll. Schiedsgerichte haben im Allgemeinen den Vorteil, dass

  • sie gegenüber staatlichen Gerichten oft schneller sind,
  • die Verfahren flexibler sind,
  • Schiedsverfahren als vertraulich vereinbart werden können,
  • Schiedsrichter bestimmt werden können, die für den Streitgegenstand besonders geeignet sind,
  • sie bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten als neutrales Forum dienen können (kein „Heimvorteil“ einer Partei),
  • Schiedssprüche in der Regel leichter im Ausland vollstreckt werden können als ein staatliches Urteil.

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